Leistungen, die in deinem Privathaushalt erbracht werden, kannst du nach § 35a Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Ein Hausbesuch der Technikhilfe kann darunterfallen. Zwei Bedingungen sind dabei entscheidend: Du brauchst eine Rechnung, und du musst sie überweisen – Barzahlung ist seit 2025 gesetzlich vom Steuerbonus ausgeschlossen.
Der Staat fördert Arbeiten, die im eigenen Haushalt erledigt werden. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer eine ordentliche Rechnung verlangt und überweist, arbeitet nicht schwarz. Deshalb gibt es dafür Geld zurück.
Das Besondere daran: Es sinkt nicht dein zu versteuerndes Einkommen, sondern die Steuerschuld selbst. Jeder geförderte Euro kommt also voll bei dir an.
Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitskosten – also Arbeitszeit und Anfahrt. Material und gekaufte Geräte zählen nicht mit.
Bei einem Standard-Hausbesuch für 84 € wären das rund 17 € weniger Steuer. Der Termin kostet dich effektiv also etwa 67 €. Bei mehreren Terminen im Jahr summiert sich das.
Barzahlung wird nicht anerkannt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde das ab 2025 ausdrücklich festgeschrieben. Und es lässt sich nachträglich nicht reparieren: Wer bar zahlt und den Betrag später noch einmal überweist, bekommt den Bonus trotzdem nicht.
Wenn du den Steuervorteil nutzen möchtest, sag mir das einfach. Dann bekommst du eine Rechnung und überweist in Ruhe. Bar zahlen kannst du bei mir weiterhin – nur eben ohne Steuerbonus.
Und hier wird es ehrlich gesagt unübersichtlich. Das Gesetz kennt zwei Töpfe:
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Tätigkeiten, die man üblicherweise selbst erledigen würde. Hier sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr möglich.
Handwerkerleistungen – Renovierung, Instandhaltung und ausdrücklich auch die Wartung und Reparatur von Geräten. Hier liegt die Grenze bei 1.200 € im Jahr, also 20 Prozent von maximal 6.000 € Arbeitskosten.
Ein Technikhilfe-Termin am Computer oder Drucker dürfte in den meisten Fällen in den zweiten Topf fallen. Sicher sagen kann ich das aber nicht – und ich darf es auch nicht: Steuerberatung ist Sache von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen. Für die allermeisten Privatleute spielt der Unterschied ohnehin keine Rolle, weil beide Grenzen weit über dem liegen, was ein paar Technikhilfe-Termine im Jahr kosten.
Eine ordentliche Rechnung mit meinem Namen, meiner Anschrift und der klar erkennbaren Leistung. Arbeitszeit und Anfahrt weise ich getrennt aus, damit das Finanzamt den absetzbaren Anteil erkennen kann. Dazu den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug.
Beides musst du der Steuererklärung nicht beilegen – aber aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.
Der Bonus steht nicht nur Eigentümern zu. Entscheidend ist, dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht wird – ob du dort zur Miete wohnst oder nicht, spielt keine Rolle.
Gerade bei älteren Kundinnen und Kunden kommt die Frage oft erst im Nachhinein auf, wenn die Steuererklärung ansteht. Dann ist es für die Zahlungsart zu spät. Sag mir lieber gleich beim Termin Bescheid – die Rechnung stelle ich ohnehin, und überweisen ist kein Mehraufwand.
Gefördert werden Leistungen, die in deinem Haushalt erbracht werden. Ein Hausbesuch erfüllt das. Reine Telefonhilfe oder Fernwartung dagegen findet nicht bei dir vor Ort statt – hier ist die Anerkennung fraglich. Frag im Zweifel deinen Steuerberater.
20 Prozent der Arbeitskosten. Bei einem Hausbesuch für 84 € sind das rund 17 €. Es handelt sich um eine Ermäßigung der Steuerschuld, nicht um einen Abzug vom Einkommen – der Betrag kommt also voll bei dir an.
Dann entfällt der Steuerbonus. Seit 2025 ist Barzahlung dafür gesetzlich ausgeschlossen, und eine nachträgliche Überweisung heilt das nicht. Bar zahlen kannst du bei mir trotzdem – sag mir nur vorher, was dir lieber ist.
Nein, nur auf Nachfrage. Bewahre Rechnung und Zahlungsbeleg aber mindestens einige Jahre auf.
Ja. Entscheidend ist, dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht wird, nicht ob dir die Wohnung gehört.
Nein, das darf ich nicht. Ich stelle dir eine korrekte Rechnung mit getrennt ausgewiesener Arbeitszeit – alles Weitere klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Sag beim Anruf einfach Bescheid – dann bekommst du alles, was du fürs Finanzamt brauchst.