Kosten · 02.08.2026

Technikhilfe von der Steuer absetzen – so geht's

Leistungen, die in deinem Privathaushalt erbracht werden, kannst du nach § 35a Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Ein Hausbesuch der Technikhilfe kann darunterfallen. Zwei Bedingungen sind dabei entscheidend: Du brauchst eine Rechnung, und du musst sie überweisen – Barzahlung ist seit 2025 gesetzlich vom Steuerbonus ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Kann ich jeden Technikhilfe-Termin absetzen?

Gefördert werden Leistungen, die in deinem Haushalt erbracht werden. Ein Hausbesuch erfüllt das. Reine Telefonhilfe oder Fernwartung dagegen findet nicht bei dir vor Ort statt – hier ist die Anerkennung fraglich. Frag im Zweifel deinen Steuerberater.

Wie viel bekomme ich zurück?

20 Prozent der Arbeitskosten. Bei einem Hausbesuch für 84 € sind das rund 17 €. Es handelt sich um eine Ermäßigung der Steuerschuld, nicht um einen Abzug vom Einkommen – der Betrag kommt also voll bei dir an.

Was ist, wenn ich bar bezahle?

Dann entfällt der Steuerbonus. Seit 2025 ist Barzahlung dafür gesetzlich ausgeschlossen, und eine nachträgliche Überweisung heilt das nicht. Bar zahlen kannst du bei mir trotzdem – sag mir nur vorher, was dir lieber ist.

Muss ich die Rechnung beim Finanzamt einreichen?

Nein, nur auf Nachfrage. Bewahre Rechnung und Zahlungsbeleg aber mindestens einige Jahre auf.

Gilt das auch für Mieter?

Ja. Entscheidend ist, dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht wird, nicht ob dir die Wohnung gehört.

Berätst du mich zu Steuerfragen?

Nein, das darf ich nicht. Ich stelle dir eine korrekte Rechnung mit getrennt ausgewiesener Arbeitszeit – alles Weitere klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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Termin mit Rechnung?

Sag beim Anruf einfach Bescheid – dann bekommst du alles, was du fürs Finanzamt brauchst.